Versicherungsmaklervertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHL Versicherungsmakler GmbH
für die Durchführung der Online-Vermittlung von Versicherungen inkl. Kautionsversicherungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Versicherungsmaklervertrag (im Folgenden „Maklervertrag“ genannt) gelten ausschließlich für die über Online-Portale der SHL Versicherungsmakler GmbH abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von der SHL Versicherungsmakler GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell Beratung, Berechnungen, Vergleiche, Tarife und weitere Daten. Die SHL Versicherungsmakler GmbH vermittelt über Online-Portale insbesondere folgende Versicherungen:
Bauherrenschutzpolice, Wohngebäudeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Bauhelfer-Unfallversicherung, weitere Versicherungen rund um den Bau von privat genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Kredit- und Kautionsversicherungen. Die angebotenen Produkte wurden vorab generell auf ihr Preis-Leistungsverhältnis am deutschen Versicherungsmarkt geprüft.
2. Leistungen der SHL Versicherungsmakler GmbH
a ) Die SHL Versicherungsmakler GmbH (im Folgenden „Makler“ genannt) bietet als Versicherungsvermittler online für private und gewerbliche Interessent*innen (nachfolgend „Auftraggeber*innen“ genannt) unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Konditionen von Versicherungsunternehmen (nachfolgend „Versicherer“ genannt). Der Makler vermittelt auf der Grundlage eines von dem*der Auftraggeber*in online eingegebenen Antrags Versicherungsverträge an den jeweiligen mit dem Makler kooperierenden Versicherer.
b ) Der Makler wird als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von Versicherungen tätig. Auf Grundlage der von dem*der Auftraggeber*in in den Vergleichen oder Anträgen gemachten Angaben bietet der Makler die Beschaffung des passenden Versicherungsschutzes an (Vergleiche) oder beschafft den beantragten Versicherungsschutz (Anträge). Grundsätzlich werden Versicherungsprodukte auf Basis einer regelmäßig durchgeführten objektiven und ausgewogenen Marktbetrachtung angeboten. Der Makler analysiert dazu unter anderem mit Hilfe professioneller Vergleichssoftware regelmäßig den deutschen Versicherungsmarkt. In den vom Makler angebotenen Vergleichen/Angeboten können nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Versicherungstarife aufgeführt/berücksichtigt werden.
c ) Die Beratung des*der Auftraggeber*in wird - soweit nicht abweichend dokumentiert - interaktiv und eigenverantwortlich im Onlineverfahren durchgeführt. Eine umfassende Gesamtbedarfsanalyse erfolgt nicht, kann auf ausdrücklichen - gesondert mitzuteilenden - Wunsch jedoch persönlich durchgeführt werden.
d ) Durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Maklers (etwa durch Nutzung eines Vergleichsrechners oder Beantragung einer Versicherung bzw. Kredit-/Kautionsversicherung) sowie durch Übermittlung der Kontaktdaten des*der Auftraggeber*in über ein Online Antragsformular an den Makler kommt ein Versicherungsvermittlungsverhältnis (Maklervertrag) zwischen dem*der Auftraggeber*in und dem Makler zustande. Sofern dem*der Auftraggeber*in – nach Übermittlung seiner*ihrer Kontaktdaten – am Ende der Anfrage oder Beantragung weder eine Bestätigungs-E-Mail gesendet noch eine Bestätigungsseite angezeigt wird, sondern eine Fehlermeldung bzw. eine Fehlerseite wie beispielsweise „Es ist ein Fehler aufgetreten” angezeigt wird, kommt der Maklervertrag nicht zustande.
e ) Gegenstand des Maklervertrages ist jedoch nur das Versicherungsprodukt, das Gegenstand Antrages des*der Auftraggeber*in oder der in Anspruch genommenen Dienstleistungen (Vergleichsrechner) ist.
Soweit der*die Auftraggeber*in nicht ausdrücklich einen darüberhinausgehenden Bedarf angibt und ein explizit erweiterter Maklervertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird, entstehen keine Verpflichtungen für den Makler in Bezug auf andere Versicherungsprodukte. Mit dem Zustandekommen des Maklervertrags stimmt der*die Auftraggeber*in zu, dass der Versicherer an den Makler alle seine*ihre vertragsbezogenen Daten (etwa personenbezogene Daten, produkt- und vertragsspezifische Daten, Daten zu Leistungsfällen) weitergeben darf. Der Makler kann Willenserklärungen zu Versicherungsverträgen abgeben oder entgegennehmen. Die Leistungen des Maklers umfassen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Bindend sind die Tarifbedingungen der Versicherung sowie der Wortlaut des Versicherungsscheines.
f ) Der Makler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie unabhängig vom Verschuldensgrad für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht aus §§ 60 oder 61 VVG sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Maklers beruhen.
Der Haftungsrahmen des Maklers beläuft sich im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten auf bis zu 2,7 Mio. € je Schadensfall. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor, die die Anforderungen des § 9 Abs. 2 Versicherungsvermittlungsverordnung deutlich übersteigt. Im Übrigen ist die Haftung des Maklers für leichtfahrlässige Verletzungen von Nebenpflichten ausgeschlossen.
g ) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach 5 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren.
h ) Der Makler führt selbst kein Inkasso der Versicherungsbeiträge durch. Diese sind nach Rechnungsstellung auf dem im Antrag angegeben Weg (Rechnung oder SEPA-Lastschrift) direkt an den Versicherer zu entrichten.
3. Vergütung des Maklers
Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind, mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherer entstehen dem*der Auftraggeber*in keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit des Maklers. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeit des Maklers trägt der jeweilige Versicherer.
4. Maklervollmacht
Der*die Auftraggeber*in bevollmächtigt den Makler, dessen Erfüllungsgehilfen oder einen eventuellen Rechtsnachfolger umfassend, im Namen des*der Auftraggeber*in Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen gem. § 7 VVG abzugeben oder entgegenzunehmen, bei der Schadensabwicklung für vom Makler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken und Untervollmachten für die Vertragsvermittlung und Verwaltung an Maklerpools oder Kooperationsmakler wie die SHL24 Service GmbH Versicherungsmakler für Privatkunden, Elsenheimerstr. 49, 80687 München oder die blau direkt GmbH & Co. KG, Kaninchenborn 31, 23560 Lübeck, zu erteilen.
Der Makler ist nicht verpflichtet, die Vollmacht nach eigenem Ermessen einzusetzen.
Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
5. Pflichten des Auftraggebers*der Auftraggeber*in
a) Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den*die Auftraggeber*in erfolgt online über die vom Makler vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich vom Makler im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher von dem*der Auftraggeber*in in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist diese*r ausschließlich selbst verantwortlich. Sofern der*die Auftraggeber*in falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist der Makler berechtigt, die Anfrage oder den Antrag unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung vorsätzlich falscher oder unwahrer persönlicher Daten durch den*die Auftraggeber*in behält sich der Makler vor, ihn*sie von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
b) Der*die Auftraggeber*in ist dazu verpflichtet, den genauen Inhalt des Antrags, die zugehörigen Informationen und nach Abschluss die Angaben des Versicherungsscheins zu prüfen und mögliche Abweichungen umgehend zu melden.
6. Datenschutz
Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung.
7. Erklärungsfiktion
Der*die Auftraggeber*in nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein*ihr Schweigen konkludent an, wenn ihm*ihr unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, er*sie innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er*sie von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein*ihr Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
8. Vertragsübernahme/Rechtsnachfolge
Der*die Auftraggeber*in willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Im Fall der Vertragsübernahme steht dem*der Auftraggeber*in das Recht zu, sich durch fristlose Kündigung vom Vertrag zu lösen. Die Kündigung hat dabei innerhalb von einem Monat zu erfolgen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der*die Auftraggeber*in Kenntnis von der Vertragsübernahme und der Person des Übernehmenden erlangt hat und er*sie vom Makler oder dem Übernehmenden in Textform über sein*ihr - nach dem vorliegenden Abschnitt bestehendes - Kündigungsrecht belehrt wurde.
9. Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versicherungsmaklertätigkeit von SHL Versicherungsmakler GmbH, Elsenheimerstr. 49, 80687 München gegenüber einem*einer Verbraucher*in im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, besteht auf Antrag grundsätzlich die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei dem Versicherungsombudsmann e.V.. Bei allen anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit gegenüber einem*einer Verbraucher*in stehen, weisen darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 030 / 2060 58-0
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
10. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht
a) Dieser Maklervertrag mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Makler und dem*der Auftraggeber*in.
b) Für Unternehmer als Vertragspartner gilt die nachfolgende Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit/Durchführbarkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame/undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame/durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung nahe kommt oder entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. Für private Auftraggeber*innen als Vertragspartner hingegen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
c) Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
d) Soweit der*die Auftraggeber*in Kaufmann*frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk München I vereinbart. Für private Auftraggeber*innen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.